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   BSG, 19.11.2021 - B 5 R 272/21 B   

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BSG, 19.11.2021 - B 5 R 272/21 B (https://dejure.org/2021,53065)
BSG, Entscheidung vom 19.11.2021 - B 5 R 272/21 B (https://dejure.org/2021,53065)
BSG, Entscheidung vom 19. November 2021 - B 5 R 272/21 B (https://dejure.org/2021,53065)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 19.11.2021 - B 5 R 272/21 B
    Eine Beschwerdeführerin muss daher, um ihrer Darlegungspflicht zu genügen, anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihr angestrebten Entscheidung (sogenannte Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 08.03.2021 - B 9 BL 3/20 B

    Blindengeld nach dem BayBlindG

    Auszug aus BSG, 19.11.2021 - B 5 R 272/21 B
    Die Formulierung einer abstrakten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 13.1.2020 - B 5 R 256/19 B - juris RdNr 8 mwN; BSG Beschluss vom 8.3.2021 - B 9 BL 3/20 B - juris RdNr 17) .
  • BSG, 10.08.2011 - B 5 RS 40/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - rechtlicher Hinweis -

    Auszug aus BSG, 19.11.2021 - B 5 R 272/21 B
    Das Gesetz unterstellt vielmehr, dass ein Rechtsanwalt in der Lage ist, eine Nichtzulassungsbeschwerde formgerecht zu begründen, sofern die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen (stRspr; vgl ua BSG Beschluss vom 10.8.2011 - B 5 RS 40/11 B - juris RdNr ) .
  • BSG, 13.01.2020 - B 5 R 256/19 B

    Erfüllung der Wartezeit für die Gewährung einer Altersrente für besonders

    Auszug aus BSG, 19.11.2021 - B 5 R 272/21 B
    Die Formulierung einer abstrakten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 13.1.2020 - B 5 R 256/19 B - juris RdNr 8 mwN; BSG Beschluss vom 8.3.2021 - B 9 BL 3/20 B - juris RdNr 17) .
  • BSG, 17.06.2019 - B 5 R 92/19 B

    Gewährung einer höheren Altersrente unter Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 19.11.2021 - B 5 R 272/21 B
    Gerade dies ist ein Grund für den Vertretungszwang des § 73 Abs. 4 SGG (vgl BSG Beschluss vom 17.6.2019 - B 5 R 92/19 B - juris RdNr 12) .
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